Tag Archives: Baubranche

Allgemein / 19. Januar 2023

Das ändert sich im neuen Jahr für Arbeitgeber

Auch wenn das alte Jahr in allen Branchen turbulent verlaufen ist, beginnt das neue Jahr schon wieder mit neuen Regelungen, die alle Unternehmer und Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2023 kennen und beachten sollten. Unten habe ich deshalb die wichtigsten Änderungen für Handwerk, Baubranche und Industrie zusammengefasst.

Digitalisierung geht weiter – und bleibt wichtig

Obwohl man im Handwerk die klassischen Büroabläufe häufig so sehr schätzt, dass man sie den digitalen bevorzugt, sieht der Gesetzgeber hier einige Neuerungen vor. Die Informationstechnik soll künftig ein noch wichtigerer Bestandteil vom Büroalltag der Unternehmer werden. Vor allem solche von ihnen, die Mitarbeiter beschäftigen, sind betroffen. Wird beispielsweise ein Arbeitnehmer krank, so schickt er ins Büro keinen gelben Schein mehr, sondern der Arbeitgeber ruft eine digitale Krankschreibung aus dem System der zuständigen Krankenkasse ab. In Sachsen wie deutschlandweit sind die Arztpraxen für den neuen Ablauf vorbereitet.

Auch die Buchhaltung und Revision ist von Änderungen betroffen. So müssen Unternehmer künftig eine elektronische Betriebsprüfung ermöglichen. Hierzu sollen alle Daten für die Rentenversicherung elektronisch übermittelt werden. Vorerst ist auf Antrag allerdings eine Befreiung möglich. Weiterhin müssen Lohnsteuerbescheinigungen der Arbeitnehmer künftig mit deren Steuer-ID versehen werden. Viele Betriebe, auch in der Baubranche machen es bereits so – und andere müssen es jetzt nachholen.

Löhne und Abgaben – was ändert sich hier?

2023 wird der Mindestlohn voraussichtlich nicht steigen: Erst für 2024 ist die nächste Erhöhung geplant. Schon dieses Jahr steigt jedoch die Mindestvergütung für Lehrlinge. Beginnen diese 2023 nämlich ihre Ausbildung, so können sie mit mindestens 620 Euro monatlich rechnen und damit mit 35 Euro mehr als zuvor. Vor allem in der Baubranche sind je nach Art der Tätigkeit auch Tarifverträge für Auszubildende vorhanden. Diese sind auch in Sachsen keine Seltenheit mehr und ihre Bestimmungen zur Bezahlung der Lehrlinge gelten entsprechend weiter.

Wichtig ist auch die Erhöhung der Midijob-Grenze, die 2023 erfolgt. Nun gelten für Gehälter unter 2000 Euro monatlich die Regelungen des Übergangsbereichs, in dem der Arbeitgeber einen höheren Beitrag zur Sozialversicherung leistet als der Arbeitnehmer. Die Bemessungsgrenzen in der Sozialversicherung sind ebenfalls gestiegen. Diese müssen die Unternehmer im Handwerk und in allen Branchen beachten, weil sie als Arbeitgeber für Abführung der Beiträge zuständig sind. In Sachsen ist nach Bestimmungen für den Rechtkreis Ost nun das Einkommen bis zu 7.100 Euro monatlich für die Renten- und Arbeitslosenversicherung beitragspflichtig. Für die Kranken- und Pflegeversicherung liegt die Grenze bei 4.987,50 Euro im Monat.

Wichtig für Handwerk und Baubranche: Die Anfahrt zur Baustelle wird den Mitarbeitern entschädigt

Die Betriebe der Baubranche müssen ihren Mitarbeitern nun die Anfahrtswege entschädigen. Bei täglicher Heimfahrt gilt je nach Entfernung die Pauschale von 6 bis 8 Euro. Falls die Heimfahrten seltener, zum Beispiel wöchentlich stattfinden, gelten die Pauschalen zwischen 9 und 39 Euro. 39 Euro werden allerdings nur bei langen Wegen ab 400 Kilometern fällig: dies wäre zum Beispiel die Entfernung von Görlitz in Sachsen bis Stendal in Sachsen-Anhalt. Ein Tipp für Unternehmer im Handwerk: Diese Kosten am besten gleich bei nächsten Angeboten berücksichtigen.

Ihr Dirk Eckart

Dirk Eckart - Mein Blog zum Thema Gerüstbau / 29. Juni 2021

Normal ist das nicht

Bauholz

Normalität nach Corona - wie sehr wünschen wir uns ein Stückchen dieser Normalität zurück. Im Gerüstbau und der gesamten Baubranche sehnen wir die Zeiten herbei, wenn wir endlich wieder voll durchstarten können. Doch wie es aussieht, wird es mit der Normalität wohl noch etwas warten müssen. Ein neues Schreckensgespenst droht dem Gerüstbau in Sachsen mit einer Verlängerung des Stillstands. 

Das Material ist knapp 

Erst durften wir pandemiebedingt nicht arbeiten, jetzt können wir nicht arbeiten. Grund dafür ist der Mangel an Material in der gesamten Baubranche. Kaum ein Baustoffunternehmen ist noch in der Lage, dringend benötigten Stahl oder Bauholz zu beschaffen. Wer noch Restbestände eingelagert hat, verkauft diese jetzt zu exorbitanten Preisen. Bis zum dreifachen Preis ist das begehrte Material mittlerweile gestiegen, ohne das im Gerüstbau gar nichts geht. 

Da eine Verbesserung der Lage noch in ferner Zukunft liegt, stellt die Baubranche wieder auf Kurzarbeit um – und das bei vollen Auftragsbüchern. Erste Insolvenzen hat die Material-Knappheit auch schon nach sich gezogen. Schlimm ist dabei vor allem der Vertrauensverlust. Wenn wir unseren Kunden in Sachsen erklären müssen, dass Angebote nur für einen sehr kurzen Zeitraum gültig sind, stoßen wir nicht immer auf Verständnis. 

Gründe für die Krise in der Krise 

Mit Corona hat die Material-Verknappung noch nicht einmal etwas zu tun. China und die USA kaufen zurzeit den gesamten Markt leer. Das hat zum einen mit Chinas angelaufener Holzbauoffensive zu tun, zum anderen mit dem Exportstopp, den Russland für seine Holzreserven ausgesprochen hat. Dagegen kauft die Baubranche in den USA unsere letzten Material-Reserven auf, weil sie nach Waldbränden in Kalifornien und Schädlingsbefall in Kanada mit riesigen Produktionsausfällen zu kämpfen hat. 

Mit so gewaltigen Kontrahenten ist es klar, dass die Baubranche in Deutschland und natürlich auch der Gerüstbau in Sachsen das Nachsehen haben. Um unsere reichlich vorhandenen Aufträge erfüllen zu können, müssen wir den horrenden Preisforderungen nachgeben und auch selbst höhere Preise verlangen. Weder für den Aufschwung nach Corona, noch für Hausbauer in Sachsen ist das eine akzeptable Situation. 

Nur langfristige Lösungen in Sicht 

Tagespreise wie beim Öl oder Gold werden wir bei unserem dringend benötigten Gerüstbau-Material wohl noch eine Weile erdulden müssen. Auch wenn uns Sachsen häufig Einfallsreichtum und Unternehmergeist nachgesagt werden, so ist die Material-Knappheit vor allem etwas, das nur europaweit für die Baubranche geregelt werden kann. Lösungsansätze dafür liegen schon jetzt auf dem Tisch. 

Eine Möglichkeit ist die Schaffung eines europäischen Großhandelspreisindex für Holzprodukte, so wie beim Stahl. Für den Umweltschutz wäre ein Verbot klimaschädlicher Holzexporte aus Europa ein denkbarer Weg. Neue Nassholzlager würden Schwankungen abfedern und die Verfügbarkeit am heimischen Markt verbessern. 

Zusätzlich sind Unternehmer in Sachsen gut beraten, wenn sie die regionale Wertschöpfung stärken, zum Beispiel durch das verstärkte Netzwerken mit Waldbesitzern und Sägewerken. Auch das verstärkte Nutzen von Kalamitätsholz ist im Gerüstbau denkbar, da das Holz oft nur optische Mängel aufweist. 

Glücklich ist mit der angespannten Situation derzeit niemand. Bis sich die Lage für die Baubranche entspannt, heißt es jedoch noch viel Aufklärungsarbeit für unsere Mitarbeiter und Kunden zu leisten. 

Ihr Dirk Eckart