Allgemein / 30. April 2018

Neuer Mindestlohn ab Mai im Gerüstbau

Gut für den Gerüstbau – neuer Mindestlohn ab Mai

Mit dem Mindestlohn steigt die Qualität; im Gerüstbau wie in allen anderen Branchen. Was für Sie als Auftraggeber wie ein Preisanstieg aussieht, ist in der Realität eine Qualitätssteigerung für die gesamte Gerüstbau-Branche. Wo vertrauenswürdige Firmen schon seit Langem für Facharbeiter faire Preise bezahlen, müssen sich gewissenlose Billiganbieter ab Mai warm anziehen. Ein wichtiger Schritt für die Sicherheit auf deutschen Baustellen.

Ereignisreiche Verhandlungen
Ende letzten Jahres sah alles nach einer Einigung zwischen den Tarifpartnern aus. Angaben der Arbeitgeberseite zufolge war bereits eine Einigung in Greifweite, welche die 6,4 prozentige Erhöhung des Mindestlohns in den nächsten 3 Jahren vorsah. Dies entspräche einem Mindestlohn von 11,70 Euro.

Doch dann kam alles anders und die Gewerkschaften brachen die Verhandlungen überraschend ab. Neben der Einigung auf einen Mindestlohn platzte damit auch der Kompromiss über Löhne und Ausbildungsvergütungen. Alles lag wieder in der Schwebe, obwohl die Zeit drängt. Der aktuell gültige Mindestlohntarifvertrag für den Gerüstbau läuft Ende April aus.

Nun haben sich die Bundesinnung Gerüstbau und die IG Bau auf neue Lohnuntergrenzen geeinigt. Mit Stichtag 1. Mai 2018 sollen die Mindestlöhne im Gerüstbau um 35 Cent auf 11,35 Euro je Arbeitsstunde steigen. Alles, was für eine allgemeinverbindliche gesetzliche Regelung noch fehlt, ist die entsprechende Erklärung der Bundesregierung.

Hoffnung auf Lohntarifvertrag
Noch gibt es keine Einigung beim Lohntarifvertrag, der neben dem Mindestlohn die Vergütungen aller Beschäftigten im Gerüstbau regelt. Seit Jahren fehlt diese gesetzliche Regelung zum Lohntarifvertrag, die Preise und Bedingungen allgemeinverbindlich festschreiben. Das könnte sich jedoch bald ändern.

Die Bundesinnung Gerüstbau ist an einer Einigung interessiert. Sie hat angekündigt, dass es einen weiteren Termin geben werde, an dem die verbleibenden Herausforderungen rund um den Lohntarifvertrag angegangen werden. Vielleicht dürfen sich Arbeiter auf und an den heimischen Gerüsten schon bald auf die Sicherheit eines allgemeinverbindlichen Lohntarifvertrages verlassen.

Qualitätsarbeit setzt sich durch
Das Gute am Mindestlohn ist die Steigerung der Qualität. Firmen, die wie wir schon jetzt ihren fachlichen Verpflichtungen nachkommen, haben wenig Veränderung zu befürchten. Ein hochwertiges Gerüst baut niemand allein mit Hilfskräften, die zum Mindestlohn arbeiten. Professionelle Fachkräfte erstellen Gerüste so, dass sich der Bauherr zu jedem Zeitpunkt sicher im Wahrnehmen seiner Verantwortung fühlt. Diese Profis arbeiten schon jetzt deutlich über einem Mindestlohn.

All jene Unternehmen, die ihre Profite aus Billigarbeit und minderwertigem Material ziehen, werden es in Zukunft etwas schwerer haben. Sie müssen ihre Preise näher an die Preise jener Firmen rücken, die auf Sicherheit, Verantwortungsbewusstsein und Qualität setzen.

Fazit
Die gesetzliche Verantwortung zur Bereitstellung eines normgerechten Gerüstes liegt bei Ihnen als Bauherren. Schauen Sie daher auch nach der Anhebung des Mindestlohnes genau hin, welchem Unternehmen Sie vertrauen, Ihnen das fachmännisch und nach allen anerkannten Normen erstellte Gerüst zu übergeben, mit dem Sie dieser Verantwortung voll gerecht werden.

Dirk Eckart

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

fünf × 3 =