Allgemein / 25. November 2021

Der gelbe Schein wird Digital

Krankenschein

Die gelben Formulare zur Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit gibt es nur mehr bis zum Ende des Jahres 2021. Ab Jänner 2022 fällt die Zettelwirtschaft weg, alles wird umgestellt und die Daten sollen zukünftig digital übermittelt werden. Welche Vorteile aber auch Pflichten sich nach wie vor für die Beteiligten ergeben, beschreibt dieser Artikel. 

Mitarbeiter müssen die Arbeitsunfähigkeit auch weiterhin melden 

All jene, die ab Jänner 2022 ihr Handwerk beginnen, werden mit dem Gelben Schein nicht mehr konfrontiert werden. Digital bedeutet aber nicht automatisch, dass sich der Mitarbeiter einfach darauf verlassen kann, dass sich die Meldepflichten von selbst erfüllen. Wichtig zu wissen ist, dass der Mitarbeiter eine Feststellung und Bestätigung für seine Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt braucht. Kann der Mitarbeiter sein Handwerk nicht mehr ausüben, muss dies ärztlich überprüft und bestätigt werden. Weiters ist es die Pflicht des Mitarbeiters, seinen Arbeitgeber bzw. den Unternehmer von seiner Unfähigkeit, sein Handwerk weiterhin ausüben zu können, selbst in Kenntnis zu setzen. Auch wenn der Arzt durchaus sein Handwerk versteht, und die Daten an die zuständige Krankenkasse weiter zu leiten hat. 

Vorteile für den Unternehmer und Arbeitgeber? 

Bis jetzt musste der Unternehmer dafür Sorge tragen, dass die AU-Bescheinigungen der Mitarbeiter an die jeweilige Krankenkasse übermittelt werden. Wird der gelbe Schein jetzt digital, hört sich dies zunächst vorteilhaft für den Unternehmer an. Durch die Digitalisierung ist es Sache der Ärzte, die zuständige Krankenkasse zu informieren. Ab Juli 2022 ist geplant, dass krankgeschriebene Mitarbeiter künftig den gelben Schein nicht mehr bei ihrem Chef vorlegen müssen. Die Daten zwischen Krankenkasse und Unternehmer sowie zwischen Arzt und Arbeitgeber sollen bis Juli ebenfalls digital weitergegeben und übermittelt werden. 

Das Handwerk im Gesundheitswesen – sicherer, schneller, kostengünstiger 

Ursprünglich sollte die Umstellung von Papier auf digital bereits zu Beginn des Jahres 2021 erfolgen. Die Praxisverwaltungssysteme müssen jedoch upgedatet werden, daher erfolgte eine entsprechende Verlängerung der Übergangsphase. Die endgültige Umstellung sollte jedoch mit Anfang des Jahres 2022 geschafft sein, denn dann wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Pflicht. Seit dem 1. Oktober 2021 können Ärzte bei einer Krankschreibung die Daten an die zuständige Krankenkasse digital übermitteln. Das Ziel der Digitalisierung ist, dass die Verwaltungsabläufe im Gesundheitswesen insgesamt schneller, sicherer und auch kostengünstiger gestaltet werden. 

Ihr Dirk Eckart  

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